Erstgespräch
Einer der wesentlichen Grundpfeiler der Psychotherapie ist eine gute therapeutische Beziehung. Daher vereinbaren wir nach der ersten Kontaktaufnahme ein unverbindliches Erstgespräch, in dem wir uns kennenlernen. Wir klären Ihre Anliegen und Erwartungen, die Rahmenbedingungen für unsere gemeinsame Arbeit sowie Ihre Fragen zum therapeutischen Prozess. Schließlich vereinbaren wir das gemeinsame Therapieziel.
Häufigkeit und Dauer
Die Dauer der Psychotherapie ist individuell und kann oft nur grob eingeschätzt werden. Sie hängt von vielen Faktoren, wie beispielsweise der Problemstellung, dem Therapieziel sowie dem Therapiefortschritt ab. Für den Anfang empfiehlt es sich, die Sitzungen 1x pro Woche oder 1x alle zwei Wochen stattfinden zu lassen.
Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision
Als Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision befinde ich mich im letzten Abschnitt der Psychotherapieausbildung und bin dazu berechtigt, eigenständig psychotherapeutisch tätig zu sein. In der Supervision halte ich bezüglich des therapeutischen Vorgehens Rücksprache mit erfahrenen LehrtherapeutInnen. Die Supervision dient somit auch der fachlichen Qualitätssicherung.
Vertraulichkeit
Als Psychotherapeut in Ausbildung unterliege ich der im Psychotherapiegesetz verankerten Verschwiegenheitspflicht. Diese ist strenger gefasst als beispielsweise jene für ÄrztInnen und verpflichtet PsychotherapeutInnen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der KlientInnen/PatientInnen, also z.B. gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen.